Die maximal zulässigen Gewichte der großen Paketdienste variieren erheblich. In den meisten Fällen liegt die Obergrenze bei 31,5 kg, wobei einige Anbieter auch Pakete mit einem Gewicht von bis zu 70 kg akzeptieren. Hinsichtlich der Maße müssen in der Regel zwei Kriterien beachtet werden: Zum einen dürfen die einzelnen Seiten eine bestimmte Höchstlänge nicht überschreiten, wobei diese je nach KEP-Dienst unterschiedlich ausfallen kann. Zum anderen spielt das sogenannte Gurtmaß eine wichtige Rolle. Dieses berechnet sich aus der Summe der längsten Seite und dem Umfang des Pakets. Viele KEP-Dienste setzen hier ein maximales Gurtmaß von 300 cm als Grenze fest.
Gurtmaß Formel:
Umfang = 2x Höhe + 2x Breite
Gurtmaß: Umfang +längste Seite
Der Preis für die Beförderungsleistung wird basierend auf den Maßen und dem Gewicht der Sendung berechnet. Während einige KEP-Dienste ausschließlich das Gewicht berücksichtigen, basiert die Preisberechnung bei den meisten auf einer Kombination aus Gewicht und Größe. Zusätzlich können Kosten für optionale Zusatzleistungen anfallen. Es ist dabei wichtig, auf die korrekte Freimachung der Sendungen zu achten. Bei unzureichender Freimachung und einer verspäteten Korrektur können zusätzliche Gebühren entstehen. Ein Beispiel: Ein Kunde der DHL möchte ein Paket mit den Maßen 150 cm x 60 cm x 50 cm innerhalb Deutschlands versenden. Als erstes wird der Umfang geprüft ob eine Seite das Höchstmaß überschreiten tut. Der Umfang beträgt
2x 60 cm + 2x 50 cm = 220cm das Gurtmaß beträgt also 220 cm + 150 cm ( längste Seite) = 370 cm Gurtmaß damit wird das Gurtmaß von 300cm überschritten, ds Paket kann so nicht versendet werden sondern wird als Sperrgut versendet. Zusätzlich können Pakete, die das Gurtmaß überschreiten, nicht von der automatischen Sortieranlage verarbeitet werden.