Entdecken Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Steuern in Deutschland – kompakt und übersichtlich. Freuen Sie sich auf neue Inhalte, die ständig ergänzt werden! 

 

Kein Unternehmen kann es sich leisten, unnötig hohe Steuern zu zahlen. Ein fundiertes Wissen im zunehmend komplexeren Steuerrecht ermöglicht es, die bestehenden Gesetze geschickt und vollkommen legal zu nutzen, um Ausgaben zu senken. Das Ergebnis: eine verbesserte Liquidität, erhöhte Investitionsfähigkeit und ein gestärktes Vermögen. All das trägt entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern.

Kenntnisse im Steuerrecht sind daher in vielen Unternehmen und Organisationen eine gefragte Zusatzqualifikation.

Mit diesem Expertenwissen können Sie in Unternehmen jeder Größe nachhaltig Mehrwert schaffen, Ihre Berufschancen signifikant erweitern und Ihrer Karriere einen neuen Schub verleihen.

Doch nicht nur Unternehmen profitieren von steuerrechtlichem Know-how. Auch Selbstständige und Freiberufler können durch ein fundiertes Verständnis der Steuergesetze erhebliche Vorteile erzielen. Von der Wahl der richtigen Unternehmensform bis hin zur optimalen Ausnutzung von Steuerfreibeträgen – strategisches Steuer wissen hilft Ihnen, Ihre finanziellen Ressourcen effizienter zu nutzen und langfristig erfolgreich zu bleiben.

 

 

 

Woche 40 2025

Festsetzungsverjährung

Steuerpflichtige können Anträge auf Steuerfestsetzung, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, Freistellung von einer Steuer oder Steuervergütungen nur innerhalb der gesetzlich geregelten Festsetzungsfrist stellen. Ausnahmen gelten nur, wenn einzelne Steuergesetze spezielle Fristen vorsehen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Berichtigung aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeiten (gemäß § 129 AO) gemäß § 169 Abs. 1 Satz 2 AO ebenfalls nicht mehr möglich.Doch wann beginnt die Festsetzungsfrist?

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Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des EStG zählen Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die genaue Definition eines Gewerbebetriebs findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs noch einer anderen selbstständigen Arbeit gilt. Selbst wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur eine Nebenrolle spielt, kann ein Gewerbebetrieb vorliegen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

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Woche 32 2025

Werbungskosten ohne AfA ( Absetzung für Abnutzung)

Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) richten sich nach § 9 EStG. Dazu zählt alles, was der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dient, wie z. B. Grundsteuer, Beiträge zum Haus- und Grundeigentümerverband oder Feuerversicherungsprämien. Einen der größten Anteile der Werbungskosten machen in der Regel Schuldzinsen sowie Finanzierungsnebenkosten und Geldbeschaffungskosten aus.

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Woche 30 2025

Steuererklärung,- Steueranmeldung,- Steuerbescheid,- Steuerschuld

Steuererklärung: Die Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde dient dazu, steuerlich relevante Sachverhalte zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen offenzulegen. Dabei wird zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht unterschieden. Zunächst muss geprüft werden, ob eine Person einkommensteuerpflichtig ist. Erst im Anschluss wird die sachliche Steuerpflicht ermittelt, also das zu versteuernde Einkommen als Grundlage für die Besteuerung festgelegt.

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Woche 29 2025

Aufbau der Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnungen sind nach Paragrafen gegliedert. Bei der Einkommensteuer Durchführungsverordnung (EStDV) sind Paragrafen jeweils vorangestellt auf welche sich die Paragrafen der EstDV beziehen. Bei der (LstDV) Lohnsteuerdurchführungsverordnung ist das nicht der Fall, da sich diese ausschließlich auf die Einkünfte aus nicht Selbständiger Arbeit bezieht. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

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Aufbau des Einkommensteuergesetzes

Wie ist das Einkommensteuergesetz aufgebaut? Das Einkommensteuergesetz (EStG), das zuletzt am 23.04.2024 durch Artikel 2 des Grundgesetzes aktualisiert wurde, ist übersichtlich in 15 Abschnitte unterteilt. Jeder dieser Abschnitte ist klar strukturiert und behandelt spezifische Themenbereiche des Steuerrechts erkennbar an der Römischen Zahlenschrift. I=1, V=5, L= 50, C=100, usw. 

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