Sonstige Einkünfte ( §22 EStG)
Zu den sonstigen Einkünften zählen ausschließlich die in § 22 EStG ausdrücklich genannten Einkünfte. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung:
Kein Unternehmen kann es sich leisten, unnötig hohe Steuern zu zahlen. Ein fundiertes Wissen im zunehmend komplexeren Steuerrecht ermöglicht es, die bestehenden Gesetze geschickt und vollkommen legal zu nutzen, um Ausgaben zu senken. Das Ergebnis: eine verbesserte Liquidität, erhöhte Investitionsfähigkeit und ein gestärktes Vermögen. All das trägt entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern.
Kenntnisse im Steuerrecht sind daher in vielen Unternehmen und Organisationen eine gefragte Zusatzqualifikation.
Mit diesem Expertenwissen können Sie in Unternehmen jeder Größe nachhaltig Mehrwert schaffen, Ihre Berufschancen signifikant erweitern und Ihrer Karriere einen neuen Schub verleihen.
Doch nicht nur Unternehmen profitieren von steuerrechtlichem Know-how. Auch Selbstständige und Freiberufler können durch ein fundiertes Verständnis der Steuergesetze erhebliche Vorteile erzielen. Von der Wahl der richtigen Unternehmensform bis hin zur optimalen Ausnutzung von Steuerfreibeträgen – strategisches Steuer wissen hilft Ihnen, Ihre finanziellen Ressourcen effizienter zu nutzen und langfristig erfolgreich zu bleiben.
08.08.2025
Zu den sonstigen Einkünften zählen ausschließlich die in § 22 EStG ausdrücklich genannten Einkünfte. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung:
07.08.2025
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) richten sich nach § 9 EStG. Dazu zählt alles, was der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dient, wie z. B. Grundsteuer, Beiträge zum Haus- und Grundeigentümerverband oder Feuerversicherungsprämien. Einen der größten Anteile der Werbungskosten machen in der Regel Schuldzinsen sowie Finanzierungsnebenkosten und Geldbeschaffungskosten aus.
07.08.2025
Miet- und Pachteinkünfte zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V), sofern sie keiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden können (§ 21 Abs. 3 EStG).
24.07.2025
Steuererklärung: Die Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde dient dazu, steuerlich relevante Sachverhalte zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen offenzulegen. Dabei wird zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht unterschieden. Zunächst muss geprüft werden, ob eine Person einkommensteuerpflichtig ist. Erst im Anschluss wird die sachliche Steuerpflicht ermittelt, also das zu versteuernde Einkommen als Grundlage für die Besteuerung festgelegt.
18.07.2025
16.07.2025
14.07.2025
14.07.2025
Die Durchführungsverordnungen sind nach Paragrafen gegliedert. Bei der Einkommensteuer Durchführungsverordnung (EStDV) sind Paragrafen jeweils vorangestellt auf welche sich die Paragrafen der EstDV beziehen. Bei der (LstDV) Lohnsteuerdurchführungsverordnung ist das nicht der Fall, da sich diese ausschließlich auf die Einkünfte aus nicht Selbständiger Arbeit bezieht. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
14.07.2025
Wie ist das Einkommensteuergesetz aufgebaut? Das Einkommensteuergesetz (EStG), das zuletzt am 23.04.2024 durch Artikel 2 des Grundgesetzes aktualisiert wurde, ist übersichtlich in 15 Abschnitte unterteilt. Jeder dieser Abschnitte ist klar strukturiert und behandelt spezifische Themenbereiche des Steuerrechts erkennbar an der Römischen Zahlenschrift. I=1, V=5, L= 50, C=100, usw.
24.06.2025
Die GmbH bietet zwei entscheidende Vorteile gegenüber Personengesellschaften:
30.05.2025
30.05.2025
Ein Steueranspruch entsteht, sobald der Steuerpflichtige den Tatbestand erfüllt, der laut Gesetz die Leistungspflicht auslöst.