Wenn wir an das Wort Steuern denken, kommt uns gleich das Wort "Finanzamt" in den Sinn. Dies ist zwar richtig aber nicht hinreichend. Die Finanzverwaltung ist umfangreicher und das Gesetz der Finanzverwaltung gliedert sich in:
- horizontal in Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden,
- vertikal in oberste Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtliche Behörden.
Finanzbehörden
Bundesfinanzbehörden (horizontal) | Landesfinanzbehörden ( horizontal) |
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Bundesfinanzbehörden (vertikal) | Landesfinanzbehörden |
Bundesfinanzministerium ( vertikal) | Landesfinanzministerium |
Bundeszentralamt für Steuern, Informationstechnik, Generallzolldirektion (vertikal) | Rehcnenzentrum |
entfällt | Oberfinanzdirektion / Landesämter |
Hauptzollämter, Zollfahnundungsämter, Zollkriminalitätinstitut (örtliche Behörden) vertikal | Finanzämter |
Die Bundesfinanzverwaltung untersteht dem Bundesministerium der Finanzen. Die Landesfinanzverwaltungen werden von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde geleitet. An deren Spitze steht in der Regel ein Landesfinanzminister – in den Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen übernimmt diese Funktion ein Finanzsenator.
Die Oberfinanzbezirke sind so festgelegt, dass ihre räumliche Zuständigkeit den Grenzen der Länder oder größeren Verwaltungsbezirken der Länder entspricht. Die Oberfinanzdirektion übernimmt die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des jeweiligen Landes in ihrem Bezirk. Sie fungiert somit sowohl als Bundes- als auch als Landesbehörde. An ihrer Spitze steht ein Oberfinanzpräsident, wobei diese Behörde in einigen Bundesländern nicht mehr existiert.
Die örtlichen Behörden, insbesondere die Finanzämter, bilden die unterste Verwaltungsebene bei der Steuererhebung und stehen in direktem Kontakt mit den Steuerpflichtigen. Die Hauptzollämter sind zuständig für Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Biersteuer), sowie für Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Zudem übernehmen sie Aufgaben wie die zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Grenzaufsicht.
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung aller Steuern zuständig, sofern diese Zuständigkeit nicht den Gemeinden oder Gemeindeverbänden obliegt. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen (Bremen und Bremerhaven) sowie Hamburg, die sowohl Land als auch Gemeinde in einem sind, übernehmen die Finanzämter zudem die Erhebung der Gemeindesteuern, wie der Grundsteuer und der Gewerbesteuer.