Steuerliche Rechte

Veröffentlicht am 5. Mai 2025 um 08:17

Was bedeutet es, dass der Steuerpflichtige der hoheitlichen Gewalt der Finanzbehörde unterliegt? Heißt das völlige Unterwerfung? Ist man der Behörde komplett ausgeliefert und hat keinerlei Rechte? Nein!

Was hier das Recht der einen Seite also hier des -Steuerpflichtigen- kann als Gegenstück zu den Pflichten der anderen Seite hier der -Finanzbehörde- verstanden werden. Die Finanzbehörde hat die Steuer nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben wie es so schön im § 30 Abs. 1AO genannt wird der 2017 weggefallen ist.

Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige ein unveräußerliches Recht auf eine Besteuerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie auf die vertrauliche Behandlung seiner steuerlichen Angelegenheiten hat. Dieses Recht ist unverzichtbar. Im engeren Sinne steht es dem Steuerpflichtigen jedoch frei, ob er von diesem Recht Gebrauch macht oder nicht. 

Bankgeheimnis 

Grundsätzlich gibt es kein gesetzlich geschütztes Bankgeheimnis wie teilweise im Ausland. Dies gilt für Anfragen des Finanzamtes in Steuerermittlungsverfahren und auch Vollstreckungsverfahren §30a AO der mittlerweile weggefallen ist. Das Bankgeheimnis gilt nicht bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder bei bestimmten Kunden.