Rechtsform GmbH

Veröffentlicht am 24. Juni 2025 um 13:34

Warum die GmbH die ideale Rechtsform für dein Unternehmen ist.

Die GmbH bietet zwei entscheidende Vorteile gegenüber Personengesellschaften:

  • Schutz deines Privatvermögens
  • Geringere Steuerlast

Diese Vorteile gelten nicht nur für die GmbH, sondern grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) als kleinere Variante der GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Alle diese Gesellschaftsformen können auch als Einpersonengesellschaft von nur einer Person gegründet werden – sogar die AG.

Zusammengefasst ist die AG eine größere und komplexere Form der GmbH. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die AG jedoch meist nicht geeignet. Oft wird zunächst eine GmbH gegründet, die später, wenn nötig, in eine AG umgewandelt wird.

Die Unternehmensgesellschaft auf der anderen Seite ist eine Sonderform der GmbH. 

Die Unternehmergesellschaft (UG) wurde 2008 eingeführt, um die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem geringeren Stammkapital als 25.000 € zu ermöglichen. Allerdings ist die UG verpflichtet, ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklagen einzustellen, bis das Stammkapital die Grenze von 25.000 € erreicht. Diese Regelung ist im § 5a GmbHG festgelegt.

1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

2) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

3) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden

  • für Zwecke des § 57c;
  • zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist
  • zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist

(4) Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden.

(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.

Bedeutet das, dass jede UG im Grunde eine "kleine GmbH" ist und zur GmbH werden kann, sobald sie wächst? Tatsächlich gelten für die UG dieselben Grundsätze wie für die GmbH.

Schutz deines Privatvermögens 

 

Die Absicherung der privaten Existenz und des Vermögens bildet für mich die unverzichtbare Grundlage unternehmerischer Freiheit. Wer sich ständig um seine private Existenz sorgen muss, wird dazu neigen, Risiken zu vermeiden, statt Chancen zur Gewinnerzielung zu nutzen. Im Gegensatz dazu fällt es mir leichter, kalkulierte unternehmerische Risiken einzugehen, wenn die potenziellen Verluste begrenzt sind und meine private Existenz nicht gefährdet ist. 

Personenunternehmen

In einem Personenunternehmen bist DU das Unternehmen – und das Unternehmen ist ein Teil deiner natürlichen Person! Da du und dein Unternehmen eine Einheit bilden, gibt es keine Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen. Verluste des Unternehmens wirken sich daher direkt auf dein Privatvermögen aus, und du trägst alle Haftungsrisiken persönlich. 

Bei Kaptalgesellschaften gilt das Trennungsprinzip

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt dem Trennungsprinzip, was einer strikten Trennung zwischen der Gesellschaft und ihrer Inhaberin oder ihrem Inhaber entspricht. Das bedeutet, dass die GmbH als eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Vermögen agiert – komplett unabhängig von deinem privaten Vermögen und deiner Person. Dadurch sind Haftung und Verluste auf die GmbH beschränkt. Dein Privatvermögen bleibt geschützt und wird von möglichen Verlusten oder Haftungsrisiken der GmbH nicht berührt.