Steuererklärung: Die Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde dient dazu, steuerlich relevante Sachverhalte zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen offenzulegen. Dabei wird zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht unterschieden. Zunächst muss geprüft werden, ob eine Person einkommensteuerpflichtig ist. Erst im Anschluss wird die sachliche Steuerpflicht ermittelt, also das zu versteuernde Einkommen als Grundlage für die Besteuerung festgelegt.
Steueranmeldung: Die Steueranmeldung ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen also aus dem Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Versicherung Steuergesetz.
Steuerbescheid: Ein Verwaltungsakt der Finanzbehörde, mit dem die Steuer festgesetzt und dem Steuerpflichtigen offiziell bekannt gegeben wird.