Die Einteilung der Steuerarten richtet sich nach dem jeweiligen Steuerempfänger. Dabei unterscheidet man folgende Kategorien:
- Bundessteuern
- Landessteuern
- Gemeindesteuern
Zusätzlich gibt es die sogenannten Gemeinschaftssteuern, die mehreren Steuerempfängern gleichzeitig zugutekommen. Dieses Konzept wird auch als Verteilung nach Gebietskörperschaften bezeichnet. Gemäß Art. 106 (3) des Grundgesetzes (GG) erfolgt die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel:
- Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer: 42,5 % für den Bund, 42,5 % für die Länder und 15,0 % für die Gemeinden.
- Kapitalertragsteuer: 44 % für den Bund, 44 % für die Länder und 12 % für die Gemeinden.
- Körperschaftsteuer: 50 % für den Bund, 50 % für die Länder, 0 % für die Gemeinden.
- Umsatzsteuer: 46,6 % für den Bund, 50,5 % für die Länder und 2,8 % für die Gemeinden.
Nun, da wir die Verteilung der Steuern sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen kennen, werfen wir einen genaueren Blick auf die Steuerempfänger und deren Steuern:
Bundessteuern: Hierzu zählen die Versicherungssteuer, die Kfz-Steuer und verschiedene Verbrauchsteuern (mit Ausnahme der Biersteuer).
Landessteuern: Zu den Landessteuern gehören die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Biersteuer.
Gemeindesteuern: Die Gemeinden erheben beispielsweise die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
Gemeinschaftssteuern: Diese umfassen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.
Was sind Besitzsteuern? Besitzsteuern belasten das Einkommen oder Vermögen von Bürgerinnen und Bürgern. Man unterscheidet hierbei zwei Kategorien:
1. Personensteuern (Subjektsteuern): Hierzu zählen unter anderem die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Diese Steuern berücksichtigen die persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen, wie etwa den Familienstand, das Alter, die Anzahl der Kinder oder die Höhe des Einkommens.
2. Objektsteuern (Realsteuern): Diese umfassen die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Bei Objektsteuern ist die Besteuerung an ein bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Immobilie, gebunden.
Verkehrssteuern: Die Besteuerung knüpft an die Durchführung bestimmter Rechtsgeschäfte an. Ein klassisches Beispiel für eine Verkehrssteuer ist die Umsatzsteuer, die – vereinfacht gesagt – an eine Lieferung oder sonstige Leistung gebunden ist. Darüber hinaus gibt es weitere Verkehrssteuern, wie die Grunderwerbsteuer, die Kfz-Steuer und die Versicherungssteuer.
Verbrauchssteuern: Bestimmte Güter unterliegen sogenannten Verbrauchssteuern. Klassische Beispiele sind die Energie-, Tabak- und Kaffeesteuer. Mit der Erhebung von Verbrauchsteuern verfolgt der Staat nicht nur das Ziel, Einnahmen zu generieren, sondern auch den Konsum der besteuerten Güter zu regulieren. Bei Produkten wie Tabak, Schaumwein und Bier soll der Konsum auf ein kontrolliertes Maß begrenzt werden. Wenn solche Waren zu günstig angeboten werden, könnte dies zu einem übermäßigen Konsum führen, der die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Verbrauchssteuern dienen daher nicht nur der Einnahmenerzielung, sondern auch der Steuerung des Konsumverhaltens und der Marktregulierung.