Erlöschen von Ansprüchen aus einem Steuer Schuldverhältnis

Veröffentlicht am 28. April 2025 um 12:58

Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können durch Gründe erlöschen und zwar:

  • Zahlung nach §224, §225 AO
  • Aufrechnung §226 AO,
  • Erlass §163 , § 227AO, Die Finanzbehörden haben die Möglichkeit, Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise zu erlassen, wenn deren Einziehung im Einzelfall als unzumutbar erscheint. Unter denselben Voraussetzungen können bereits gezahlte Beträge erstattet oder verrechnet werden.
  • Verjährung § 169 - §171, §228 -232 AO

Gemäß § 48 der Abgabenordnung können sämtliche Leistungen im Rahmen des Steuerschuldverhältnisses auch von Dritten erbracht oder von diesen übernommen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Verpflichtung des Steuerpflichtigen dadurch nicht erlischt. 

Das Steuerschuldverhältnis ist ein wesentlicher Bestandteil des Steuerpflichtverhältnisses. Es beschreibt das gesetzliche Schuldverhältnis im öffentlichen Recht, bei dem der Schuldner zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, während der Gläubiger (der Staat) das Recht hat, diese Leistung einzufordern. Das öffentliche Recht, zu dem auch das Steuerrecht gehört regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Der Staat ist dabei seinen Bürgern übergeordnet, d.h. das öffentliche Recht ist durch das Über- bzw. Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ( Beispiel: Schulrecht es besteht die Schulpflicht), das Privatrecht( BGB), Handelsrecht (HGB) usw.