Bei verspäteter Zahlung von Steuern oder Verwaltungskosten fallen Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt: Spätestens seit dem Zinsanstieg im Jahr 2022 sind diese Säumniszuschläge verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom 21. März 2025, X B 21/25).
In Härtefällen besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, einen Erlass zu beantragen.
Säumnis Zuschläge sind rechtens
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