Umzug für Home Office nicht absetzbar

Veröffentlicht am 30. Mai 2025 um 18:29

Wer allein wegen der Einrichtung eines Arbeitszimmers umzieht,
kann die Umzugskosten nicht als Werbungskosten geltend machen – selbst dann nicht, wenn eine Homeoffice-Pflicht besteht.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Februar 2025
(VI R 3/23) stehen in solchen Fällen private Gründe im Vordergrund.

Wichtig ist es zudem, zwischen beruflich veranlassten Umzügen und solchen aus privaten Gründen klar zu unterscheiden.
Beruflich bedingte Umzüge, wie beispielsweise der Wechsel des Arbeitsorts oder eine Versetzung, können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Hierbei ist jedoch eine sorgfältige Dokumentation entscheidend, um die Notwendigkeit klar nachzuweisen und mögliche Rückfragen seitens der Finanzbehörden zu vermeiden.