Die Durchführungsverordnungen sind nach Paragrafen gegliedert. Bei der Einkommensteuer Durchführungsverordnung (EStDV) sind Paragrafen jeweils vorangestellt auf welche sich die Paragrafen der EstDV beziehen. Bei der (LstDV) Lohnsteuerdurchführungsverordnung ist das nicht der Fall, da sich diese ausschließlich auf die Einkünfte aus nicht Selbständiger Arbeit bezieht. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Aufbau der Durchführungsverordnung
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