Ausnahmen des Briefgeheimnis

Veröffentlicht am 2. Dezember 2025 um 21:15

 

Warensendungen aus dem Ausland können vom Zoll geöffnet werden, um sicherzustellen, dass die fälligen Zollgebühren korrekt entrichtet wurden oder um festzustellen, ob es sich um eine illegale Wareneinfuhr handelt. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dürfen auch Geheimdienste das Briefgeheimnis verletzen. Die genauen Bedingungen dafür sind im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geregelt. Zudem ist die Beschlagnahmung von Briefen möglich, wobei ein Richter diese bei Bedarf einsehen darf.

Der Brief- und Paketverkehr von Strafgefangenen kann überwacht werden, um sicherzustellen, dass keine unerlaubten Gegenstände wie Drogen, Geld oder Waffen enthalten sind. Allerdings gilt grundsätzlich auch für Strafgefangene das Briefgeheimnis. Ihre Post darf nur dann gelesen werden, wenn dies ausdrücklich von der Behördenleitung angeordnet wurde.