Der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif wurde erhöht. Hier die Änderungen im Überblick:
- Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag um 300 € auf 12.084 €.
- Ab 2026 wird er um weitere 252 € auf 12.336 € angehoben.
- Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 angepasst (mit Ausnahme des Eckwerts der sogenannten "Reichensteuer").
- Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 erhöhen.