Anpassung des Einkommensteuertarif ( §32a EStG und § 3 SolzG )

Veröffentlicht am 10. März 2025 um 11:33

Der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif wurde erhöht. Hier die Änderungen im Überblick:

  • Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag um 300 € auf 12.084 €.
  • Ab 2026 wird er um weitere 252 € auf 12.336 € angehoben.
  • Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 angepasst (mit Ausnahme des Eckwerts der sogenannten "Reichensteuer").
  • Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 erhöhen.