Was besagt das Gesetz? Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Sie werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben, um Einnahmen zu erzielen, und gelten für alle, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei knüpft das Gesetz die Steuerpflicht an die jeweilige Leistungsfähigkeit. Die Einnahmeerzielung kann auch nur einen Nebenzweck darstellen (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung - AO). Zudem werden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gemäß Zollkodex ebenfalls als Steuern im Sinne dieses Gesetzes betrachtet (§ 3 Abs. 3 AO).
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html