Erlöschen von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis

Veröffentlicht am 29. April 2025 um 12:04

Wann und Wie erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis und wo sind diese geregelt. Im § 47 der Abgabenordnung sind diese wesentlichen Erlöschungsgründe genannt:

  • Zahlung § 224 Leistungsort und Zahlung ,§ 225 AO Reihenfolge der Tilgung 
  • Aufrechnung ( §226 AO Aufrechnung)

  • Erlass § 163 AO (Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen)

  • Verjährung (§169 171, 228 - 232 AO)

Nach § 48 AO ( Leistung durch Dritte, Haftung Dritter) können alle Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber der Finanzbehörde auch durch Dritte bewirkt werden oder sich Dritte hierzu vertraglich verpflichten. Der Steuerpflichtige wird jedoch von seiner eigenen Leistungspflicht befreit.