Prüfungsbericht der Betriebsprüfung

Veröffentlicht am 21. Mai 2025 um 08:21

Über das Ergebnis der Außenprüfung wird ein schriftlicher Bericht gemäß § 202 AO erstellt.
Dieser enthält die wesentlichen Prüfungsfeststellungen, sowohl in tatsächlicher als auch
in rechtlicher Hinsicht, sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen.
Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, reicht eine
schriftliche Mitteilung an den Steuerpflichtigen aus.

Auf Antrag erhält der Steuerpflichtige
den Prüfungsbericht vor der Auswertung durch die Finanzbehörde, um die Möglichkeit zu
haben, innerhalb einer angemessenen Frist dazu Stellung zu nehmen.