Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des EStG zählen Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die genaue Definition eines Gewerbebetriebs findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs noch einer anderen selbstständigen Arbeit gilt. Selbst wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur eine Nebenrolle spielt, kann ein Gewerbebetrieb vorliegen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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